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Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?

Seit 2025 gilt für Rechnungen, Kontoauszüge und andere Buchungsbelege eine Frist von 8 statt 10 Jahren. Bücher und Jahresabschlüsse müssen weiterhin 10 Jahre aufbewahrt werden.

Für Unternehmer

FristUnterlagen
10 JahreBücher und Aufzeichnungen (Buchhaltung, Konten, Journale), Inventare, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Eröffnungsbilanzen, Lageberichte sowie Arbeitsanweisungen und Unterlagen, die zum Verständnis der Buchhaltung nötig sind (z. B. Verfahrensdokumentation)
8 JahreBuchungsbelege: Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kassenbelege, Kontoauszüge, Gutschriften
6 JahreEmpfangene und abgesandte Geschäftsbriefe (z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen, Schriftverkehr zu Verträgen) und sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen

Wann beginnt die Frist?

Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Beim Jahresabschluss zählt das Jahr, in dem er aufgestellt wurde.

Beispiele:

Wann Sie länger aufbewahren müssen

Für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute gelten Sonderregeln.

Für Privatpersonen

Digital aufbewahren

Elektronisch erhaltene Belege, etwa E-Rechnungen, müssen auch elektronisch aufbewahrt werden; ein Ausdruck genügt nicht. Der Scan oder die elektronische Datei muss dann für die volle Frist erhalten bleiben.

Wann darf das Papier nach dem Scannen weg?

Papierbelege dürfen nach dem Einscannen grundsätzlich vernichtet werden („ersetzendes Scannen“). Voraussetzung ist:

Diese Originale sollten Sie immer aufbewahren

Ist es sicherer, die Papierbelege trotzdem zu behalten?

Steuerlich ist das Vernichten erlaubt, wenn die Voraussetzungen oben erfüllt sind. Das Risiko liegt im Detail: Fehlt die Verfahrensdokumentation, sind Scans unlesbar oder gehen Dateien verloren, kann das Finanzamt die Buchführung beanstanden und Beträge schätzen. Mein Rat:

Sprechen Sie mich gern an, bevor Sie Originale vernichten.

Stand: Oktober 2026. Die Übersicht ersetzt keine Beratung im Einzelfall.